Recht auf Einsichtnahme in veterinärmedizinische Behandlungsunterlagen

Nach § 809 BGB kann derjenige, der gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung dieser Sache hat oder sich Gewissheit dazu verschaffen will verlangen, dass der Besitzer ihm die Sachen zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet. Bei Untersuchungen kann es darum gehen zu prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch gegen den untersuchenden Tierarzt bestehen könnte.

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Vermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

Der Vermieter ist für das Grundstück verantwortlich und trägt das Risiko einer möglichen nicht hinreichend wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seines Mieters. Der Vermieter eines Hausgrundstückes kann deshalb für die Abfallgebühren seines Mieter in Anspruch genommen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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