Der Vermieter ist für das Grundstück verantwortlich und trägt das Risiko einer möglichen nicht hinreichend wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seines Mieters. Der Vermieter eines Hausgrundstückes kann deshalb für die Abfallgebühren seines Mieter in Anspruch genommen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
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