Hinweise

Zulassung

Wir sind Rechtsanwälte (unsere in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung). Ihre Interessen können wir an allen deutschen Gerichten für Sie wahrnehmen, gege­benenfalls durch die Einschaltung eines Unterbe­vollmächtigten vor Ort. Auch bei allen Amts-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten können wir – falls das Mandat von uns angenommen wird – auftreten.

unsere Tätigkeit

Kein Jurist kann heute alle Rechtsgebiete mit gleicher Qualität bearbeiten. Seit Gründung unserer Kanzlei wurden daher die Referate nach Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten aufgeteilt. Dies gewähr­leistet, in Verbindung mit regelmäßigen Fortbildungen auf den jeweiligen Rechtsgebieten, eine sachgerechte Vertretung Ihrer Interessen. Dabei bemühen wir uns um eine persönliche, von wechselseitigem Vertrauen erfüllte Beziehung zu Ihnen. Wir beraten Sie zum außergerichtlichen und eventuellen gerichtlichen Vorgehen. Welcher Weg eingeschlagen wird, unterliegt Ihrer Entscheidung.

Mandatsbeginn und Information

Wir legen Wert darauf, nach der Kontaktaufnahme das Mandat bei einem persönlichen Beratungs­gespräch zu beginnen. Denn Ihre Interessen können wir nur dann wirksam vertreten, wenn wir rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Anliegens informiert werden. Wir benötigen auch frühzeitig alle relevanten Unterlagen. Sie erhalten von uns ausführliche Berichte über unsere Tätigkeit und von unserem gesamten Schriftverkehr Abschriften. So sind Sie stets über den Fortgang Ihrer Angelegenheit unterrichtet.

Rechtsmittel

Rechtsmittel (wie zum Beispiel Widerspruch, Einspruch, Berufung und Revision) sind grundsätzlich an Fristen gebunden. Über die Erfolgsaussichten eines Rechts­mittels werden wir Sie auf Wunsch gerne beraten. Da ein Rechtsmittel Kosten auslöst, werden wir dieses nur dann einlegen, wenn wir ausdrücklichen Auftrag hierzu erhalten.

Honorar und Berufsrecht

Der Honoraranspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz. Dementspre­chend ergibt sich die Höhe des Honorars in der Regel aus der Höhe des Streitwertes sowie dem Umfang unseres Tätigwerdens. In bestimmten Fällen überneh­men wir das Mandat nur im Rahmen einer sogenannten Honorarvereinbarung (zum Beispiel im Strafrecht). Meist schließen wir eine Honorarvereinbarung als Zeithonorar ab.

Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Königstr. 14, 70173 Stuttgart).

Außer dem vorerwähnten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gelten für unsere Tätigkeit insbesondere die Bundesrechts­anwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Diese Vorschriften und weitere sind für Sie zugänglich über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.