Vermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

Der Vermieter ist für das Grundstück verantwortlich und trägt das Risiko einer möglichen nicht hinreichend wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seines Mieters. Der Vermieter eines Hausgrundstückes kann deshalb für die Abfallgebühren seines Mieter in Anspruch genommen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Zum Sachverhalt:

Der Kläger ist Eigentümer eines Hausgrundstückes im Rhein-Lahn-Kreis, welches er an eine Familie vermietet hat. Für die Bestellung von Abfallcontainern zur Entsorgung von Sperrmüll durch den Mieter setzte der beklagte Landkreis 832,81 € fest, die er aber bei den Mietern nicht beitreiben konnte: Die Familie, welche das Hausgrundstück gemietet hatte, lebt von Sozialleistung. Sodann setzte der Landkreis die Abfallgebühren gegenüber dem Kläger als Eigentümer fest. Nach erfolglosem Widerspruch hatte er Klage zum Verwaltungsgericht erhoben: Der Kläger war der Auffassung, dass er nicht verpflichtet sei, die Abfallgebühren seines Mieters zu tragen.

Entscheidung:

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen: Nach der Abfallgebührensatzung des Rhein-Lahn-Kreises habe die Kreisverwaltung die Abfallgebühren zu Recht bei dem Kläger erhoben. Die Satzung sehe ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet. Er sei für sein Grundstück verantwortlich. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht hinreichend leistungsfähig ist, sei nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich sei dabei, ob der Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst habe und ob die Container auf dem Grundstück oder nur in dessen Nähe gestanden hätten.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Pressemitteilung vom 19. Juni 2010

Dieser Beitrag wurde sorgfältig erstellt, dennoch kann eine Haftung für Fehler oder Auslassungen nicht übernommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Der Inhalt dieses Beitrages stellt keinesfalls anwaltlichen Rechtsrat dar und ersetzt auf keinen Fall eine auf den Einzelfall bezogene anwaltliche Beratung.

Rechtsanwältin Judith Rissing

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>