Deutsche Bahn AG muss ihr Gelände von illegal abgeladenem Müll befreien

Die Deutsche Bahn ist dazu verpflichtet, den von Dritten illegal auf ihrem Grundstück abgeladenen Abfall zu beseitigen. Die Bahn ist gemäß Abfallgesetz als Abfallbesitzer anzusehen.

Zum Sachverhalt:

Die Stadt Aachen und die Deutsche Bahn AG streiten sich um die Entsorgungspflicht von illegal auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG abgeladenen Müll.

Für die Deutsche Bahn AG handelt es sich um ein freizugängliches Grundstück, so dass sie keinerlei Verantwortung für die illegale Müllablagerung trage. Sie vermutet, dass ein Nichtsesshafter für den Müll verantwortlich sei. Entsorgungspflichtig sei daher die Stadt.

Für die Stadt Aachen hingegen ist die Deutsche Bahn AG als Abfallbesitzer entsorgungspflichtig. Sie erließ im April 2011 eine entsprechende Verfügung. Der Nichtsesshafte sei unbekannten Aufenthalts, auch dürfte der Müll nicht nur von ihm, sondern auch von weiteren Personen stammen, die ihren Abfall dort illegal abgeladen hätten.

Entscheidung:

Die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen konnte nach summarischer Prüfung eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung nicht feststellen. Nach dem Abfallgesetz sei die Deutsche Bahn AG Abfallbesitzer. Das betreffende Grundstück unterliege ihrer Sachherrschaft. Rechtlich sei es der Allgemeinheit nach der Bahnbetriebsordnung untersagt, das Bahngrundstück zu betreten. Tatsächlich gäbe es keinen Grund, warum die Bahn ihr Grundstück nicht einzäunen könne, um die illegalen Ablagerungen zu vermeiden. Aus Effektivitätsgründen sei es zu den sachgerecht, gegen die Bahn und nicht gegen den oder die Müllerzeuger vorzugehen. Die Bahn sei schließlich auch verpflichtet, die geschätzte Menge von 100 m³ Abfall zur Müllverbrennungsanlage zu verbringen.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung vom 18.05.2011

Dieser Beitrag wurde sorgfältig erstellt, dennoch kann eine Haftung für Fehler oder Auslassungen nicht übernommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Der Inhalt dieses Beitrages stellt keinesfalls anwaltlichen Rechtsrat dar und ersetzt auf keinen Fall eine auf den Einzelfall bezogene anwaltliche Beratung.

Rechtsanwältin Judith Rissing

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>